Mietrecht für Tierfreunde
Viele Mieter lieben ihren Hund oder ihre Katze – andere wiederum fürchten sich vor einer Begegnung mit einem großen Hund in einem engen Treppenhaus. Auch um die Tierhaltung
kann es deswegen Streit geben.
Kleintiere sind immer erlaubt
Kleintiere dürfen Sie ohne die Erlaubnis Ihres Vermieters halten. Dies sind z. B. Fische im Aquarium, Singvögel, Hamster, Meerschweinchen
und andere Tiere, die in der Regel von den übrigen Hausbewohnern nicht bemerkt werden. Auch exotische Tiere können darunter
fallen, etwa kleine ungefährliche Schlangen, ein Chinchilla oder ein Leguan. Das Halten einer Ratte kann aber genehmigungspflichtig
sein.
Hunde, Katzen und Exoten
Für größere Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Dies gilt nach Meinung vieler Gerichte auch dann, wenn im Vertrag darüber nichts steht. Auf die Erlaubnis haben Sie aber einen Anspruch, wenn ihr keine erheblichen Interessen des Vermieters entgegenstehen. Gründe gegen eine Erlaubnis könnten sich aus dem Gesichtspunkt der Überbelegung (mehrere oder zu große Tiere in einer kleinen Wohnung) oder der Gefährdung bzw. Belästigung
der Mitbewohner ergeben.
Wann ist eine Maklerprovision fällig?
Wenn Sie die Wohnung über einen Makler anmieten, darf dieser von Ihnen als Provision höchstens zwei Monatsmieten (Grundmiete ohne Nebenkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen.
Die Vereinbarung einer höheren Provision ist unwirksam.
Den Makler müssen Sie nur zahlen, wenn es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt und seine Tätigkeit dafür ursächlich war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag geschlossen
haben. Es reicht aus, dass Sie von seiner Maklertätigkeit wussten. Er kann dann die übliche Provision verlangen.
Wenn Ihnen der Makler eine Wohnung nennt, die Sie schon kennen, müssen Sie ihm dies sofort schriftlich mitteilen. Außerdem dürfen Sie sich vom Makler dann nicht durch diese Wohnung führen lassen oder bei ihm den Mietvertrag abschließen. Nur so können Sie in diesem Fall die Provisionspflicht umgehen.
Der Verwalter einer Wohnung darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen. Wenn Sie feststellen, dass der Makler bei der Verwaltung
tätig ist, indem er z. B. Kaution oder Mieten einfordert, können Sie die Zahlung der Provision verweigern bzw. die bereits gezahlte Provision zurückverlangen.
Leistung einer Kaution
Die meisten Vermieter verlangen eine Kaution.
Sie dient als Sicherheit, wenn Sie die Miete nicht zahlen oder andere Verpflichtungen –
z. B. Schönheitsreparaturen – nicht erfüllen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kaution darf höchstens drei Netto-Monatsmieten betragen. Eine Pauschale oder Vorauszahlung für die Betriebskosten bleibt außer Betracht.
Was geschieht mit der Kaution?
Ihr Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen, etwa auf einem speziellen Kautionssparbuch – damit Kautionsgelder nicht verloren gehen, falls er zahlungsunfähig wird. Die Zinsen stehen Ihnen als Mieter zu und bleiben bis zur Beendigung
des Mietverhältnisses auf dem Kautionskonto. Auf Verlangen muss Ihnen der Vermieter die ordnungsgemäße Anlage des Geldes nachweisen. Tut er dies nicht, können Sie die Zahlung der restlichen Kaution so lange verweigern, bis die ordnungsgemäße Anlage nachgewiesen ist. Laufende Mieten einzubehalten, ist aber riskant, weil dies in der Rechtsprechung umstritten ist.
Die Rückzahlung der Kaution
Nach Beendigung des Mietverhältnisses – spätestens sechs Monate nach dem Ende des Vertrags – muss der Vermieter über die Kaution
mit Zinsen abrechnen, sobald feststeht, welche Forderungen er noch aus dem Mietverhältnis hat. Oft liegt zu diesem Zeitpunkt die letzte Betriebskostenabrechnung noch nicht vor. Der Vermieter kann deswegen zwar nicht die gesamte Kaution einbehalten, wohl aber einen Teil in Höhe der zu erwartenden Nachforderung.
Wenn die Wohnung verkauft wurde
Welcher Vermieter muss die Kaution zurückzahlen,
wenn die Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses verkauft wurde – der alte oder der neue? Bei Wohnungsverkauf nach dem 31.8.2001 können Sie sich immer an den letzten Vermieter halten. Können Sie von diesem die Kaution nicht erlangen – etwa wegen Zahlungsunfähigkeit – haftet zusätzlich
der frühere Vermieter. Bei einem Verkauf bis zum 31.8.2001 haftet der Erwerber nur, wenn er die Kaution vom Verkäufer auch wirklich erhalten hat. Sonst müssen Sie sich an den früheren Vermieter halten.