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In unserem Immobilienlexikon finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten und am häufigsten auftretenden Begriffen. Wir sind bemüht diesen Bereich ständig zu erweitern.

Alleinauftrag

Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber den Makler als alleinigen Auftragsnehmer beauftragt und keine weiteren Makler einschaltet.

Zu den Pflichten des Maklers gehört unter anderem, sich um den für den Auftraggeber günstigsten Vertragsabschluß zu bemühen und alle Abschlußchancen wahrzunehmen.

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Gebühr für den Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).

Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrages war. Üblicherweise (regionale Unterschiede) beträgt die Provision bei Verkauf 3,57% des notariell beurkundeten Kaufpreises bzw. 2,38 Monatskaltmietenbei Vermietung.

Notar

Eine wichtige Aufgabe des Notars ist die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen. Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und muß dabei unparteilich und verschwiegen sein. Er unterliegt nach dem Beurkundungsgesetz der Pflicht, alle Beteiligten aufzuklären (Belehrungspflicht).

Er muß die Beteiligten also über rechtliche Folgen informieren, die ihre beurkundete Willenserklärung (z.B. Immobilienkauf) hat.

Teilungserklärung

Basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz regelt die Teilungserklärung das Verhältnis einzelner Wohnungseigentümer in einem Haus untereinander. Sie ist ein sehr wichtiges Dokument und muß stets notariell beurkundet sein.

Die Teilungserklärung wird vom Besitzer eines Mehrfamilienhauses bzw. vom Bauträger abgegeben. Sehr häufig handelt es sich dabei um einen Bauträger, der beabsichtigt, die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.

Die Teilungserklärung legt fest, wie das Gebäude aufgeteilt ist, insbesondere

- was zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum, sprich zu den einzelnen Wohnungen gehört (z.B. welcher Keller oder Stellplatz gehört zu welcher Wohnung). Diese Aufteilung wird im sog. Teilungsplan zusätzlich bildlich dargestellt.

- der zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Miteigentumsanteile der einzelnen Wohnungen

- ggf. Sondernutzungsrechte für einzelne Wohnungen (z.B. Garten anteile der gemeinschaftlichen Grünfläche)

- Regelungen des Gebrauchs (z.B. " nur für Wohnzwecke")

- Verteilung von Kosten von Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (i.d.R. nach Miteigentumsanteilen)

- Stimmrechte einzelner Eigentümer in der Eigentümerversammlung (z.B. nach Miteigentumsanteilen oder nach Anzahl der Wohnungen)

- ist evtl. eine Baubeschreibung in der Teilungserklärung enthalten, die interessante Informationen zur Bauqualität für den Käufer einer gebrauchten Immobilie liefern kann.

 

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